Der Arbeitsbereich Pflanzengesundheit hat die Aufgabe zu gewährleisten, dass nur solche Pflanzen oder
pflanzliche Erzeugnisse in den internationalen Handel gelangen, die bestimmten Gesundheitsanforderungen genügen. Damit soll verhindert
werden, dass Schadorganismen in die Europäische Union (EU) gelangen oder aus der EU in andere Länder verschleppt werden. Daher
werden nicht nur Import- und Transportvorgänge kontrolliert, sondern auch heimische Betriebe und deren Pflanzenbestände sowie
Standorte in der Natur oder im öffentlichen Grün. Auch Reisende können
durch ihre Mitbringsel aus fernen Ländern Pflanzenkrankheiten einschleppen. Ein weiterer Baustein ist die
Kontrolle des Verpackungs- holzes, das im internationalen Warenverkehr benutzt wird. Denn hier besteht das Risiko, dass
Forstschadorganismen verschleppt werden.
Die Kontrollen vor Ort, die Registrierung von Betrieben und die Durchführung von Monitorings laufen im Wesentlichen an den
Regierungspräsidien ab. Das LTZ gibt dabei fachliche Unterstützung. Wir bereiten Informationen zwischen
Baden-Württemberg und der EU, dem Bund und anderen Bundesländern auf und leiten sie weiter. Außerdem führen wir
Fortbildungen durch und stehen mit unserem Sachverstand für Merkblätter, Notfallpläne oder für Stellungnahmen zu
Gesetzesentwürfen zur Verfügung.
Um die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten durch Anbaumaterial zu reduzieren wurde in Deutschland die Anbaumaterialverordnung (Verordnung
über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzen – AGOZV) erarbeitet. Sie
regelt gesetzlich welche Auflagen in der Jungpflanzenproduktion einzuhalten sind, damit nur gesunde Jungpflanzen in den Verkehr gebracht
werden. Die vorgeschriebene Eintragung in ein amtliches Verzeichnis der Jungpflanzenbetriebe wird von den örtlich zuständigen
Regierungspräsidien vorgenommen.