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Siebsortierung
Die Siebsortierung von Saatgut ist keine gesetzliche Anforderung im Rahmen der Saatenan- erkennung. Dennoch sollten Saatgutpartien von guter Qualität keine höheren Anteile an sogenannter Untersortierung enthalten. Die Siebsortierung wird von dem Züchter der entspre- chenden Sorte vorgegeben. Sofern keine gesonderten Vorgaben gemacht wurden, gelten für die folgenden Kulturen allgemein die Sortiernormen: Winterroggen 2,0 mm, Wintergerste 2,2 mm bzw. 2,5 mm Maschenweite.

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