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Pflanzenschutzkontrollen

Applikationsgerät im Einsatz auf einem Getreidefeld

Pflanzenschutzmittel sind Formulierungen von chemischen oder biologischen Wirkstoffen zum Schutz von Saat, Pflanzen und/oder Pflanzenerzeugnissen vor Schadorganismen und nicht-parasitären Beeinträchtigungen.

Das deutsche und europäische Pflanzenschutzrecht enthält umfangreiche Bestimmungen zum Verkehr und zur sicheren Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Kontrolle der Einhaltung der Anwendungsbestimmungen obliegt den einzelnen Bundesländern im Rahmen ihrer fachrechtsbezogenen Kontrollaufgaben. Zur Effizienzsteigerung stimmen die Bundesländer ihre Kontrolltätigkeiten im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms untereinander ab.

Das LTZ Augustenberg führt die Analysen zu den Fachrechtskontrollen im Pflanzenschutz, sowie die fachliche Bewertung für das Land Baden-Württemberg durch. Ferner ist es bei der Planung der Kontrollen beratend tätig.

Die Kontrollen dienen vorrangig dem vorbeugenden Verbraucherschutz und dem Schutz des Naturhaushaltes. Schwerpunkte sind die Überwachung der Einhaltung:

  • des Verbots der Anwendung nicht-zugelassener Pflanzenschutzmittel
  • der Indikations-Zulassung
  • der Anwendungsbestimmungen zum Bienenschutz
  • der Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz
    etc.

Folgende Matrices werden untersucht:

Die Untersuchungen werden im Referat 21 (Organische Analytik), das mit modernsten Extraktions- und Analysesystemen ausgestattet ist, durchgeführt. Das Labor ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und verfügt über eine GLP-Bescheinigung der Prüfkategorie 6.

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